EIN HALLENBAD
KOSTET GELD
Ein Hallenbad kostet Geld. Ohne jeden Zweifel. Ein Hallenbad verursacht Betriebskosten. Wo liegen diese Kosten?
Baukosten
Die Baukosten dürften in einer geschätzten Grössenordnung von rund 22 Millionen liegen. Es wäre nicht seriös, hier von einem festen Betrag zu sprechen. Die Angaben basieren auf Berechnungen eines vom Burkertsmatt Architekten kürzlich erstellten Hallenbades im Kanton Luzern. Man geht hierbei von einem m3 Preis von rund 700 Franken aus. Der Kanton und Swisslos dürften sich erfahrungsgemäss mit zwischen 20 und 25% an den Baukosten beteiligen.
Betriebskosten
Ein Hallenbad verursacht Betriebskosten. Viel davon hängt dabei von der Infrastruktur und der Grösse des Bades ab. Die reinen Betriebskosten dürften für die 3 Verbandsgemeinden zusammen bei rund 600‘000 Franken pro Jahr liegen. Im Gesamtkontext gesehen, sind diese Kosten aber vertretbar, denn sie werden durch hohe Einnahmen aus den Eintritten für Sauna und Bad, den Mieteinahmen für Anlässe und vermietete Räume, Pachtzinsen für das Restaurant/Kiosk und durch Werbeeinahmen WEITGEHEND NEUTRALISIERT. Sollte dennoch ein minimer Nettoaufwand resultieren, dann wird dieser wiederum durch die 3 Verbandsgemeinden gedeckt. Mit anderen Worten, die von den drei Verbandsgemeinden zu tragenden Betriebskosten für eine BURKERTSMATT MIT HALLENBAD würden sich nur minimal erhöhen.
Schlussendlich ist es auch nicht auszuschliessen, dass sich weitere Nachbargemeinden beteiligen. Wenn nicht, dann kann mit unterschiedlichen Eintrittspreisen für „Auswärtige“ auch sichergestellt werden, dass ein zusätzlicher Deckungsbeitrag (höherer Eintrittspreis) geleistet wird.
Wann verursacht ein Hallenbad hohe Kosten?
Wie jede Hochbaute muss auch ein Hallenbad irgend einmal renoviert werden. Dies ist uns von Schulhäusern, Turnhallen, Sportanlagen, Gemeindehäusern oder Infrastukturen bestens bekannt. Die Finanzordnung der Aargauer Gemeinden lässt es nicht zu, dass für zukünftige Renovationen Rückstellungen gemacht werden dürfen. So wundert es nicht, dass das Stimmvolk regelmässig über Kredite für Renovation und Sanierungen abstimmen muss. Schulhäuser, Turnhallen etc. müssen sein. Bei Sportanlagen oder einem Hallenbad für die ganze Öffentlichkeit reduziert sich ein Bauentscheid zu einer einzigen, finalen Frage. WOLLEN UND KÖNNEN WIR UNS DAS LEISTEN ODER NICHT!
Verursacht ein Hallenbadbau eine Steuererhöhung?
Eine Steuererhöhung ist nicht zwingend. Die heutige, bestehende Anlage (Kostenpunkt etwas über 27 Mio Franken) konnte ohne Steuererhöhung gebaut werden. Die Investitionskosten sind zu minimalen Zinssätzen zu haben und der Zeitpunkt dafür ist günstig. Es ist kein weiterer Landkauf notwendig. Die Betriebskosten sind, wie oben erwähnt, verkraftbar. Mit Ausnahme von Rudolfstetten geht zudem viel Geld in den Finanzausgleich (Widen 1.7 Mio Franken und Berikon fast 600’000.- Franken). Es muss also nicht gejammert werden. Alle drei Gemeinden haben in den vergangenen Jahren bessere Resultate erzielt als budgetiert!
Gesundheit, Begegnung und Sport. Eine gute Sache!
HINWEIS: Diese Kostenberechnungen sind eine Richtschnur. Genaue Zahlen können erst zu einem späteren Zeitpunkt der Planung erörtert werden.